- Entscheidungen Leitsätze
Oberlandesgericht Oldenburg, Hinweisbeschluss v. 16.5.2023 – 3 UF 32/23
- Zu den Voraussetzungen zur Berücksichtigung von Naturalunterhaltsleistungen des betreuenden Elternteils nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zuletzt FamRZ 2022, 1366, m. Anm. Langeheine) {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}. (Leitsatz der Redaktion)
- Ein „automatischer“ Abzug von geleistetem Naturalunterhalt vom Einkommen des betreuenden Elternteils beim Ehegattenunterhalt ist entgegen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht gerechtfertigt.
- Erforderlich ist die Darlegung eines tatsächlich geleisteten zusätzlichen Aufwands nach den üblichen Regeln zur Darlegungs- und Beweislast bei zu berücksichtigenden Belastungen beim Berechtigten wie auch Verpflichteten.
- Berücksichtigungsfähig sind nur tatsächlich erbrachte Leistungen. Erforderlich ist ferner eine entsprechende Rechtspflicht zu dem zu leistenden Naturalunterhalt, da freiwillige Leistungen das Unterhaltsrechtsverhältnis in der Regel unberührt lassen.
- Jedenfalls verbietet sich eine „automatische“ Berücksichtigung, sofern beim betreuenden Elternteil der angemessene Selbstbehalt unterschritten ist.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2023, Heft 17, m. Anm. Christian Seiler.