Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Unterbringung: Untersuchung der betroffenen Person in deren Wohnung

- Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 15.2.2018 – 2 BvR 253/18

  1. Die gerichtliche Anordnung in einem Betreuungsverfahren, den Betroffenen wenn nötig gegen seinen Willen in seiner Wohnung durch einen Sachverständigen untersuchen zu lassen, ist eine nicht instanzabschließende Zwischenentscheidung und als solche gemäß § 58 I FamFG nicht selbständig anfechtbar.
  2. Zur Folgenabwägung bei einer vorläufigen Regelung durch einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts gemäß § 32 I BVerfGG in solchen Fällen.

(Leitsätze der Redaktion)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2018, Heft 8.

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