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Unrechtmäßigkeit des Besuchsverbots in Kinderschutzhaus in Coronavirus-EindämmungsVO

- Entscheidungen Leitsätze

Verwaltungsgericht Hamburg, Beschluss v. 16.4.2020 – 11 E 1630/20

1. Die Regelung in § 15 der Hamburgischen SARS-CoV-2-EindämmungsVO, die es Eltern verbietet, ihre im Kinderschutzhaus untergebrachten Kinder zu besuchen, verstößt gegen Art. 6 III GG und Art. 6 II S. 1 GG.

2. Eine weitgehende Suspendierung des Elterngrundrechts durch Ausschluss des Umgangs im Verordnungswege ist unzulässig.

3. Ein pauschales Besuchsverbot, das zu einem kompletten Kontaktabbruch zwischen Eltern und Kindern führt, ohne dabei etwa nach dem Alter der Kinder, der Qualität der bisherigen Eltern-Kind-Beziehung, der Häufigkeit der bisherigen Umgangskontakte oder sonstigen Aspekten zu differenzieren, ist unverhältnismäßig.

(Leitsätze der Redaktion)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2020, Heft 12.

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