Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Unmittelbare Rechtsbeeinträchtigung im familiengerichtlichen Beschwerdeverfahren

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 6.2.2025 – 1 BvR 2126/24

  1. Eine Beschwerdeberechtigung wegen einer materiellen Beeinträchtigung eigener Rechte nach § 59 I FamFG besteht nicht nur bei einer weiteren Beeinträchtigung eines bereits entzogenen Sorgerechts, sondern auch bei darauf bezogenen, mit vollstreckbaren Geboten oder Verboten belegten Handlungsverboten.
  2. Eine Verkennung dieser Beschwerdeberechtigung verletzt den Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz.

(Leitsätze der Redaktion)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2025, Heft 11, m. Anm. Beate Jokisch.

Zurück