- Entscheidungen Leitsätze
Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 6.2.2025 – 1 BvR 2126/24
- Eine Beschwerdeberechtigung wegen einer materiellen Beeinträchtigung eigener Rechte nach § 59 I FamFG besteht nicht nur bei einer weiteren Beeinträchtigung eines bereits entzogenen Sorgerechts, sondern auch bei darauf bezogenen, mit vollstreckbaren Geboten oder Verboten belegten Handlungsverboten.
- Eine Verkennung dieser Beschwerdeberechtigung verletzt den Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz.
(Leitsätze der Redaktion)
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2025, Heft 11, m. Anm. Beate Jokisch.