Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 21.9.2022 – XII ZB 264/22

  1. Die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument bedarf einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände, deren Richtigkeit der Rechtsanwalt unter Bezugnahme auf seine Standespflichten anwaltlich versichern muss.
  2. Eine nachgeholte Glaubhaftmachung dreieinhalb Wochen nach der Ersatzeinreichung ist nicht unverzüglich erfolgt.

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