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Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften bei der ZVöD

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 11.12.2019 – 1 BvR 3087/14

  1. Zur Gleichbehandlung von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und verheirateten Versicherten im Bereich der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes.
  2. Soweit der Versorgungsträger einer solchen betrieblichen Altersversorgung einem Lebenspartner für die Zeit vom Eingehen der eingetragenen Lebenspartnerschaft bis zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Nachzahlung der durch die Verpartnerung eingetretenen Rentenerhöhung im Hinblick auf die Vorschrift des § 56 I S. 4 VBLS a.F. verweigert, liegt im Verhältnis zu einem verheirateten Versicherten eine gleichheitswidrige Benachteiligung i.S. des Art. 3 I GG sowie ein Eingriff in erworbene Versorgungsbezüge gemäß Art. 14 I GG vor.
  3. Diese Benachteiligung besteht auch in Bezug auf Rechtsanwaltskosten, die aufgrund einer vorgerichtlichen Geltendmachung des Nachzahlungsanspruchs entstanden sind.
  4. In der zeitlich uneingeschränkten Nichtanwendung des § 56 I S. 4 VBLS a. F. auf verpartnerte Versicherte liegt keine ungerechtfertigte Begünstigung im Verhältnis zu verheirateten Versicherten, denen erst ab Antragstellung eine Rentenerhöhung gewährt wird. Denn verheiratete Versicherte konnten ohne Weiteres aus den Satzungsbestimmungen erkennen, dass ein Anspruch auf Neuberechnung der Rente bestand; auch war ihnen zuzumuten, zur Rechtswahrung einen solchen Antrag zu stellen.

(Leitsätze der Redaktion)

 Anm. d. Red.: Die Entscheidung erscheint demnächst in der FamRZ, m. Anm. Borth.

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