- Entscheidungen Leitsätze
Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss v. 3.12.2024 – 6 UF 64/24
- Der zweitinstanzlichen Verlängerung eines im ersten Rechtszug erkannten Umgangsausschlusses steht das Verschlechterungsverbot nicht entgegen.
- Vom Kind miterlebte häusliche Gewalt eines seiner Elternteile gegen seinen anderen ist bei der Entscheidung über das Umgangsrecht jenes Elternteils mit dem Kind - zumal mit Blick auf die sog. Istanbul-Konvention - zu berücksichtigen.
- Das Beschwerdegericht kann von einer Wiederholung der erstinstanzlichen Kindesanhörung samt Verschaffung eines persönlichen Eindrucks vom Kind nach § 159 I S. 1 Nr. 1 FamFG absehen, wenn dies mit ziemlicher Sicherheit zu einer erheblichen Beeinträchtigung der seelischen Gesundheit des Kindes führen würde.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2025, Heft 7, m. Beitrag Petra Volke.