Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Umfang und Inhalt einer Vorsorgevollmacht

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 16.11.2022 – XII ZB 212/22

Soweit in einer Vorsorgevollmacht keine anderweitigen Regelungen enthalten sind, berechtigt die Vorsorgevollmacht den Bevollmächtigten nur zur rechtlichen Vertretung, verpflichtet aber nicht zur persönlichen Betreuung des Vollmachtgebers. Der Vorsorgebevollmächtigte hat nur die notwendigen tatsächlichen Hilfen zu besorgen, nicht jedoch selbst zu leisten.

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