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Umfang der Beratungspflicht des Sozialhilfeträgers

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Urteil v. 2.8.2018 – III ZR 466/16

  1. Zu den Anforderungen an die Beratungspflicht des Trägers der Sozialhilfe gemäß § 14 SGB I, wenn bei Beantragung von laufenden Leistungen der Grundsicherung wegen Erwerbsminderung ein dringender rentenversicherungsrechtlicher Beratungsbedarf erkennbar ist.
  2. Von einem nicht professionellen (ehrenamtlichen) Betreuer kann regelmäßig nicht erwartet werden, dass er über weitergehende Rechtskenntnisse verfügt als der fachlich zuständige Mitarbeiter einer Sozialbehörde und von sich aus die in Betracht kommenden Gestaltungsmöglichkeiten überblickt. (Leitsatz der Redaktion)
  3. Dem Betreuer kommt ein mit § 1664 BGB vergleichbares Haftungsprivileg (Beschränkung auf die diligentia quam in suis) selbst dann nicht zugute, wenn er mit dem Betreuten nahe verwandt ist. (Leitsatz der Redaktion)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2018, Heft 21, m. Anm. Schwab.

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