- Entscheidungen Leitsätze
Bundesgerichtshof, Beschluss v. 11.2.2026 – XII ZB 328/25
Die in einer Familienstreitsache von einem Rechtsanwalt nach ergangenem Versäumnisbeschluss innerhalb der Einspruchsfrist eingelegte Beschwerde kann nicht in einen Einspruch umgedeutet werden.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird demnächst veröffentlicht in FamRZ 2026. Vorinstanz OLG Hamburg, FamRZ 2025, 1551 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}.