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Umdeutung einer Beschwerde

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 11.2.2026 – XII ZB 328/25

Die in einer Familienstreitsache von einem Rechtsanwalt nach ergangenem Versäumnisbeschluss innerhalb der Einspruchsfrist eingelegte Beschwerde kann nicht in einen Einspruch umgedeutet werden.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird demnächst veröffentlicht in FamRZ 2026. Vorinstanz OLG Hamburg, FamRZ 2025, 1551 {FamRZ-digital | }.

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