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Türkeiurlaub mit Kind unterfällt derzeit nicht der Alleinentscheidungsbefugnis

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OLG Frankfurt / M., Beschluss v. 21.7.2016 – 5 UF 206/16

1. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge unterfällt die Entscheidung, mit dem Kind eine Urlaubsreise in die Türkei durchzuführen, unter den gegenwärtigen dortigen Verhältnissen nicht der Alleinentscheidungsbefugnis des § 1687 I S. 2 BGB.

2. Hält der andere Elternteil eine Urlaubsreise des Kindes in die Türkei für zu gefährlich, kann dies unter den gegenwärtigen dortigen Verhältnissen einer Übertragung der Alleinentscheidungsbefugnis nach § 1628 BGB auf den die Reise beabsichtigenden Elternteil entgegenstehen.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2016, Heft 18, m. Anm. Hammer.

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