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Trennung von den Kindern während des Visumsverfahrens

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 2.11.2023 – 2 BvR 441/23

  1. Zur Zumutbarkeit einer Rückkehr des Vaters nach Äthiopien zur Durchführung des Visumsverfahrens in seinem Heimatland, wenn damit eine vorübergehende Trennung von seinen hier aufenthaltsberechtigten Kindern verbunden ist.
  2. Kann die Lebensgemeinschaft zwischen einem Ausländer und seinem Kind nur in der Bundesrepublik Deutschland stattfinden, etwa weil das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und ihm wegen der Beziehungen zu seiner Mutter das Verlassen der Bundesrepublik Deutschland nicht zumutbar ist, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, einwanderungspolitische Belange regelmäßig zurück.
  3. Bei einer Vater-Kind-Beziehung kommt hinzu, dass der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch Betreuungsleistungen der Mutter oder dritter Personen entbehrlich wird, sondern eigenständige Bedeutung für die Entwicklung des Kindes haben kann.
  4. Eine auch nur vorübergehende Trennung kann nicht als zumutbar angesehen werden, wenn das Gericht keine gültige Prognose darüber anstellt, welchen Trennungszeitraum der Betroffene realistischerweise zu erwarten hat.

(Leitsätze der Redaktion)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2024, Heft 3, m. Anm. Michael Leipold.

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