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Trennung bei Inhaftierung eines Ehegatten –Versorgungsausgleich

- Entscheidungen Leitsätze

Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss v. 21.4.2021 - 2 UF 159/20

  1. Zu den Voraussetzungen einer Trennung der Ehegatten i. S. des § 1567 I BGB, wenn ein Ehegatte eine Freiheitsstrafe verbüßt. (Leitsatz der Redaktion)
  2. Der Trennungswille eines Ehegatten ist jedenfalls mit dem Zugang eines Verfahrenskostenhilfeantrags für ein beabsichtigtes Scheidungsverfahren auch für den anderen Ehegatten erkennbar (hier: Trennung während der Inhaftierung eines Ehegatten).
  3. Die vom Ehepartner mitgetragene Erwerbslosigkeit rechtfertigt regelmäßig weder die Beschränkung noch den Wegfall des Versorgungsausgleichs nach § 27 VersAusglG.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2021, Heft 20, m. Anm. Borth.

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