Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Therapie des Kindes während einer laufenden Begutachtung

- Entscheidungen Leitsätze

Oberlandesgericht Celle, Beschluss v. 5.6.2024 – 10 UF 191/23

  1. Während einer laufenden oder anstehenden Begutachtung zur Frage, ob ein Elternteil das eigene Kind sexuell missbraucht hat, verbietet sich jedwede parallele Beratung, Befragung oder gar therapeutische Behandlung durch eine Beratungsstelle.
  2. Jede zusätzliche Befragung des Kindes durch nicht sachverständige Personen hat bis zum Abschluss einer solchen Begutachtung, die insbesondere den Wahrheitsgehalt der Angaben des Kindes zu verifizieren hat, zu unterbleiben, da jede weitere Einwirkung auf das Kind durch nicht sachkundige Herangehensweise die erforderlichen Feststellungen nicht nur massiv erschweren, sondern sogar unmöglich machen kann.
  3. Gegebenenfalls würde ein frühzeitiger therapeutischer Ansatz auf Basis erfolgten Missbrauchs dort, wo nach Annahme des Verfahrensbeistandes und des Jugendamtes sowie den Erkenntnissen des Senats aus früheren Anhörungen ein Missbrauch nicht gegeben scheint, auch eine Kindeswohlgefährdung besorgen.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2025, Heft 7, m. Anmerkung Anja Kannegießer.

Zurück