Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Testamentsauslegung bezüglich „Person, die mich bis zu meinem Tode pflegt und betreut“

- Entscheidungen Leitsätze

OLG München, Beschluss v. 2.10.2023 – 33 Wx 38/23 e

  1. Zur Auslegung eines privatschriftlichen Testaments, das der Erblasser mehr als 10 Jahre vor seinem Tod errichtet hat und das als Erben denjenigen bestimmt, der den Erblasser „bis zu meinem Tod pflegt und betreut“ und gleichzeitig eine Person nennt, die dies gegenwärtig tut.
  2. Ein Testament ist nichtig, wenn der Wortlaut der Verfügung so unbestimmt ist, dass die Auslegung ergebnislos bleiben muss (Anschluss an BayObLG, Beschluss v. 23.5.2001 – 1Z BR 10/01 –, FamRZ 2002, 200 {FamRZ-digital | }).
  3. Auf einen „Mindestbedeutungsgehalt“ der vom Erblasser verwendeten Begriffe kann nur dann abgestellt werden, wenn feststeht, dass der Erblasser diese in eben jenem Sinne verwendet hat.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2024, Heft 2, m. Anm. Peter Gottwald.

Zurück