Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Tenorierung der Genehmigung einer Fixierung von Minderjährigen

- Entscheidungen Leitsätze

Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 17.11.2020 – 12 UF 101/20

  1. Bei einer gemäß § 1631b II BGB zu genehmigenden Fixierung hat grundsätzlich eine „Eins-zu-Eins-Betreuung
    durch pflegerisches oder therapeutisches Personal“ zu erfolgen. Eine „stetige Erreichbarkeit des Personals“ genügt nicht.
  2. Es bedarf einer Festlegung im Beschlusstenor der amtsgerichtlichen Genehmigungsentscheidung, dass die einzelne Anordnung der Fixierung nur durch einen Arzt erfolgen darf.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2021, Heft 9, m. Anm. Kirsch.

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