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Teilweiser Sorgerechtsentzug zur Beschulung in Förderschule

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 16.7.2020 – 1 BvR 1525/20

Versagte einstweilige Anordnung gegen teilweise Entziehung der elterlichen Sorge (bezüglich Stellung von Anträgen nach SGB, schulische Angelegenheiten, Gesundheitssorge) wegen Weigerung der Mutter, das Kind statt in der Regelschule in einer Förderschule zu beschulen.

(Leitsatz der Redaktion)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung erscheint demnächst in der FamRZ.

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