Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Teilungsversteigerung zusammengesetzter Grundstücke

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 26.9.2024 – V ZB 8/24

Die Teilungsversteigerung findet nur statt in Bezug auf Grundstücke im Rechtssinn, die im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblatts unter einer besonderen Nummer eingetragen sind; die Teilungsversteigerung eines einzelnen Flurstücks als Teil eines aus mehreren Flurstücken bestehenden Grundstücks (sog. zusammengesetztes Grundstück) ist ausgeschlossen.

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