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Teilnahme des Verfahrenspflegers an Anhörung im Betreuungsverfahren – Unterbringung im Aufgabenkreis

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 7.10.2020 – XII ZB 349/20

1. Eine Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren, die stattgefunden hat, ohne dass der Verfahrenspfleger Gelegenheit hatte, an ihr teilzunehmen, ist verfahrensfehlerhaft (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 22.7.2020 – XII ZB 228/20 –, FamRZ 2020, 1671 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}).

2. Grundsätzlich ist das die Unterbringung genehmigende Gericht der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Betreuerbestellung enthoben. Allerdings hat das Gericht zu prüfen, ob die Unterbringung von dem Aufgabenkreis des Betreuers erfasst wird und – bei einer vorläufigen Bestellung des Betreuers – ob auch die zu genehmigende Unterbringungsdauer vom Zeitraum seiner Bestellung umfasst ist (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 14.8.2013 – XII ZB 614/11 –, FamRZ 2013, 1726 [m. Anm. Schmidt-Recla] {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}).

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2021, Heft 3.

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