Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Taschengeldpfändung bei Pflegeheimbewohner

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 30.4.2020 – VII ZB 82/17

Der Anspruch des sich in einer Pflegeeinrichtung befindlichen Schuldners gegen den Träger der Pflegeeinrichtung auf Auszahlung des gegenwärtig auf einem „Taschengeldkonto“ verwalteten Guthabens sowie die künftigen Ansprüche des Schuldners gegen den Träger der Pflegeeinrichtung auf Aus-zahlung der jeweils monatlich auf dem „Taschengeldkonto“ eingehenden Geldbeträge sind gemäß §§ 851 I ZPO, 399 1. Fall BGB jeweils bis zu der Höhe unpfändbar, die in § 27b III SGBXII für den angemessenen Barbetrag geregelt ist. Diese Vorschriften stehen einer Pfändbarkeit indes grundsätzlich nicht entgegen, soweit das jeweils vorhandene Guthaben den sich aus § 27b III SGBXII für einen Monat anzusetzenden Betrag übersteigt.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung erscheint demnächst in der FamRZ.

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