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Subsidiarität des Auskunftsanspruchs gegen Versorgungsträger

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 26.4.2017 – XII ZB 243/15

Der Auskunftsanspruch gegen den Versorgungsträger nach § 4 II VersAusglG ist auch dann subsidiär, wenn die Auskunft der Ermittlung und Durchsetzung eines unmittelbaren Zahlungsanspruchs gegen den Versorgungsträger selbst dient.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2017, Heft 15.

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