Bundesgerichtshof, Beschluss v. 26.4.2017 – XII ZB 243/15
Der Auskunftsanspruch gegen den Versorgungsträger nach § 4 II VersAusglG ist auch dann subsidiär, wenn die Auskunft der Ermittlung und Durchsetzung eines unmittelbaren Zahlungsanspruchs gegen den Versorgungsträger selbst dient.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2017, Heft 15.