Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Subsidiäre Zuständigkeit in Erbsachen

- Entscheidungen Leitsätze

EuGH, Urteil v. 7.11.2024 – Rs. C-291/23

Art. 10 I EuErbVO ist dahin auszulegen, dass zur Bestimmung, ob die subsidiäre Zuständigkeit der Gerichte des Mitgliedstaats, in dem sich Nachlassvermögen befindet, für den gesamten Nachlass für die Entscheidungen in Erbsachen ausgeübt werden kann, zu prüfen ist, ob sich dieses Nachlassvermögen zum Zeitpunkt des Todes, nicht aber zum Zeitpunkt der Anrufung dieser Gerichte, in diesem Mitgliedstaat befindet.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2025, Heft 9, m. Anm. Eva Lein.

Zurück