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Steuerfreie Leistungen der Verfahrenspfleger

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesfinanzhof, Urteil v. 25.11.2021 - V R 34/19

Die nach §§ 276, 317 FamFG gerichtlich bestellten Verfahrenspfleger für Betreuungs- und Unterbringungssachen können sich auf die unionsrechtliche Steuerbefreiung nach Art. 132 I Buchst. g MwStSystRL berufen.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung ist zur Veröffentlichung vorgesehen in FamRZ 2022, Heft 11.

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