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Steuerberatungskosten und Räumungskosten als Nachlassverbindlichkeiten

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesfinanzhof, Urteil v. 14.10.2020 - II R 30/19

  1. Steuerberatungskosten des Erben für die Nacherklärung von Steuern, die der Erblasser hinterzogen hat, sind als Nachlassregelungskosten abzugsfähig (Abweichung von den gleich lautenden Erlassen der Länder).
  2. Kosten für die Haushaltsauflösung und Räumung der Erblasserwohnung können als Nachlassregelungskosten abzugsfähig sein.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2021, Heft 11.

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