- Entscheidungen Leitsätze
Bundesfinanzhof, Urteil v. 14.10.2020 - II R 30/19
- Steuerberatungskosten des Erben für die Nacherklärung von Steuern, die der Erblasser hinterzogen hat, sind als Nachlassregelungskosten abzugsfähig (Abweichung von den gleich lautenden Erlassen der Länder).
- Kosten für die Haushaltsauflösung und Räumung der Erblasserwohnung können als Nachlassregelungskosten abzugsfähig sein.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2021, Heft 11.