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Sorgerechtsentzug im einstw. AO-Verfahren

- Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 23.4.2018 – 1 BvR 383/18

  1. Bei Anordnung der Trennung eines Kindes von den Eltern ist die erforderliche Kindeswohlgefährdung hinreichend dargelegt, wenn bei dem betroffenen Kind erhebliche, typischerweise aus verschiedenen Formen der Vernachlässigung resultierende Schäden aufgezeigt werden.
  2. In einstweiligen Rechtsschutzverfahren ist eine gesicherte Ermittlungsgrundlage wegen des typischerweise bestehenden Eilbedürfnisses nicht gefordert.
  3. Die Gerichte können im Eilverfahren entscheiden, ohne zuvor ein Sachverständigengutachten und weitere ärztliche Stellungnahmen einzuholen, wenn bereits hinreichende Anhaltspunkte für das Vorliegen einer gegenwärtig nur durch einen vorläufigen Sorgerechtsentzug abwendbaren Kindeswohlgefährdung bestehen.

(Leitsätze der Redaktion)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2018, Heft 14, m. Anm. Socha.

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