- Entscheidungen Leitsätze
BVerfG, Beschluss v. 15.2.2023 – 1 BvR 1773/22
- Es bestehen erhebliche Zweifel, ob § 38 IV Nr. 2 FamFG das Absehen von einer Begründung bei Einverständnis mit einem Sorgeentzug nach § 1666 BGB gestattet.
- Bei einer Entscheidung nach §§ 1666, 1666a BGB gilt der Ausschluss des Absehens von einer mündlichen Erörterung durch das Beschwerdegericht gemäß § 68 V FamFG nach einhelliger fachrechtlicher Auffassung nicht.
(Leitsätze der Redaktion)