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Sorgerechtsentzug bei Autismus und ADHS

- Entscheidungen Leitsätze

EuGHMR, Urteil v. 10.6.2025 – Beschwerde Nr. 35789/22

  1. Eltern mit Behinderung müssen staatliche Unterstützung erhalten, auch wenn kein förmlicher Behindertenstatus anerkannt wurde.
  2. Ein Sorgerechtsentzug verletzt das Verbot der behinderungsbedingten Diskriminierung gemäß Art. 14 i.V. mit Art. 8 EMRK, wenn der Staat dem betroffenen Elternteil angemessene Vorkehrungen i.S. von Art. 2 BRK verweigert.
  3. In Einklang mit Art. 23 I, II und IV BRK hat die Unterstützung eines Elternteils mit Behinderung bei der Kinderentziehung Vorrang vor dem Sorgerechtsentzug, der nur als ultima ratio zulässig ist.
  4. Gemäß Art. 23 IV S. 2 BRK darf Eltern die Erziehungsfähigkeit nie allein aufgrund einer Behinderung abgesprochen werden. Vielmehr müssen nach Art. 5 III, 23 I und II BRK die verfügbaren und gewährten Unterstützungsmaßnahmen berücksichtigt werden.

(Leitsätze der Redaktion)

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