- Entscheidungen Leitsätze
EuGHMR, Urteil v. 10.6.2025 – Beschwerde Nr. 35789/22
- Eltern mit Behinderung müssen staatliche Unterstützung erhalten, auch wenn kein förmlicher Behindertenstatus anerkannt wurde.
- Ein Sorgerechtsentzug verletzt das Verbot der behinderungsbedingten Diskriminierung gemäß Art. 14 i.V. mit Art. 8 EMRK, wenn der Staat dem betroffenen Elternteil angemessene Vorkehrungen i.S. von Art. 2 BRK verweigert.
- In Einklang mit Art. 23 I, II und IV BRK hat die Unterstützung eines Elternteils mit Behinderung bei der Kinderentziehung Vorrang vor dem Sorgerechtsentzug, der nur als ultima ratio zulässig ist.
- Gemäß Art. 23 IV S. 2 BRK darf Eltern die Erziehungsfähigkeit nie allein aufgrund einer Behinderung abgesprochen werden. Vielmehr müssen nach Art. 5 III, 23 I und II BRK die verfügbaren und gewährten Unterstützungsmaßnahmen berücksichtigt werden.
(Leitsätze der Redaktion)