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Sorgerecht nach eigenmächtigem Umzug der Mutter mit den Kindern

- Entscheidungen Leitsätze

EuGHMR, Urteil v. 9.4.2026 – Beschwerde Nr. 6656/24

  1. Eine Entscheidung über die Zuweisung der elterlichen Sorge verletzt Art. 8 EMRK, wenn sie sich allein auf die zwischenzeitlich erfolgte Eingewöhnung des Kindes am neuen Wohnort stützt, ohne zu berücksichtigen, dass der Umzug dahin unter Verletzung des Sorgerechts des anderen Elternteils erfolgt ist.
  2. Im Fall des eigenmächtigen Umzugs eines Elternteils mit dem Kind sind vorläufige Maßnahmen zu ergreifen, um eine Unterbrechung der Bindungen und persönlichen Beziehungen des verbliebenen Elternteils zum Kind zu verhindern; dazu gehört gegebenenfalls auch die vorläufige Wiederherstellung des Status quo vor der widerrechtlichen Verbringung des Kindes.
  3. Eine den Anforderungen von Art. 8 EMRK genügende Gestaltung des Sorgerechtsverfahrens verlangt, dass das Ergebnis des Verfahrens nicht allein durch den Zeitablauf vorbestimmt wird.

(Leitsätze der Bearbeiterin)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird demnächst in der FamRZ veröffentlicht (Zusammenfassung und Anm. Jessica Kriewald).

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