- Entscheidungen Leitsätze
Oberlandesgericht Köln, Beschluss v. 6.2.2026 – 26 W 19/25
Eine Selbsteinbenennung eines volljährigen Namensträgers nach § 1617e III BGB ist auch nach der Auflösung der Einbenennungsehe durch den Tod des Stiefelternteils möglich, ohne dass eine Einwilligung des verstorbenen Stiefelternteils in die Selbsteinbenennung erforderlich ist.
(Leitsatz der Redaktion)
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird demnächst veröffentlicht in FamRZ 2026, m. Anm. Nikolaus Plitzko {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}.