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Schutz vor beeinträchtigender Schenkung

- Entscheidungen Leitsätze

Oberlandesgericht Schleswig, Urteil v. 9.12.2025 – 3 U 20/25

  1. Vertragserbe i. S. des § 2287 BGB ist nicht ein aufgrund eines Änderungsvorbehalts im Erbvertrag durch späteres Testament des Erblassers eingesetzter Erbe.
  2. Eine beeinträchtigende Schenkung i. S. des § 2287 BGB liegt nur vor, wenn sie nach der Berufung zum Vertragserben erfolgte.

(Leitsätze der Redaktion)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird demnächst in der FamRZ veröffentlicht, m. Anm. Peter Becker.

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