Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Schreibweise von Namen in Personenstandseinträgen

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 8.2.2023 – XII ZB 402/22

Maßgebend für die Schreibweise des Familiennamens und des Vornamens in einem vorzunehmenden Personenstandseintrag ist nach Art. 2 Abs. 1 NamÜbk allein die vorliegende Urkunde.

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