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Schlussfolgerung aus Feststellung der erheblichen Beeinträchtigung der freien Willensbildung

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 31.10.2018 – XII ZB 552/17

Die tatrichterliche Feststellung, die freie Willensbildung des Betroffenen sei "erheblich beeinträchtigt", erlaubt nicht den Schluss, dass der Betroffene zu einer freien Willensbildung bezüglich seiner Betreuung nicht mehr in der Lage ist (im Anschluss an Senatsbeschlüsse v. 7.3.2018 – XII ZB 540/17 -, FamRZ 2018, 848 [FamRZ-digital | FamRZ bei juris], und v. 17.5.2017 – XII ZB 495/16 -, FamRZ 2017, 1341 [FamRZ-digital | FamRZ bei juris]).

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2019, Heft 3.

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