- Entscheidungen Leitsätze
Bundesgerichtshof, Urteil v. 28.11.2023 – X ZR 11/21
- Eine Auflage, die den Beschenkten verpflichtet, den geschenkten Gegenstand spätestens mit seinem Ableben unentgeltlich auf einen Dritten zu übertragen, fällt nicht ohne Weiteres unter den Tatbestand des § 2302 BGB.
- Eine Auflage, die den Beschenkten verpflichtet, zugunsten eines Dritten ein Schenkungsversprechen abzugeben, das unter der Bedingung steht, dass der Dritte den Beschenkten überlebt, ist nach § 2302 BGB nichtig.
- Wirksam ist eine Auflage, wenn die Parteien des Schenkungsvertrags bereits einen - wenn auch bedingten - Anspruch des Dritten auf Übereignung des geschenkten Gegenstands begründen.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2024, Heft 8. Sie ist zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen.