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Schenkung unter Auflage

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Urteil v. 28.11.2023 – X ZR 11/21

  1. Eine Auflage, die den Beschenkten verpflichtet, den geschenkten Gegenstand spätestens mit seinem Ableben unentgeltlich auf einen Dritten zu übertragen, fällt nicht ohne Weiteres unter den Tatbestand des § 2302 BGB.
  2. Eine Auflage, die den Beschenkten verpflichtet, zugunsten eines Dritten ein Schenkungsversprechen abzugeben, das unter der Bedingung steht, dass der Dritte den Beschenkten überlebt, ist nach § 2302 BGB nichtig.
  3. Wirksam ist eine Auflage, wenn die Parteien des Schenkungsvertrags bereits einen - wenn auch bedingten - Anspruch des Dritten auf Übereignung des geschenkten Gegenstands begründen.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2024, Heft 8. Sie ist zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen.

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