- Entscheidungen Leitsätze
Kammergericht, Beschluss v. 14.1.2022 - 16 WF 1/22
- Wenn Ehegatten, die zunächst im Libanon nach schiitischem Ritus vor dem Dschafariya-Gericht eine wirksame Ehe geschlossen habe und wenige Monate später in Spanien vor dem Standesamt die Ehe schließen, handelt es sich bei der zweiten Eheschließung nicht um eine Doppelehe, sondern um eine wiederholende Eheschließung.
- Das Verbot der Doppelehe steht einer Wiederholung der Eheschließung mit demselben Ehegatten trotz bestehender Ehe nicht entgegen.
- Eine wiederholt geschlossene Ehe ist nur einmal zu scheiden.