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Richtervorbehalt zur Fixierung sämtlicher Gliedmaßen

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 24.10.2024 – 2 BvR 1031/24

Die Fixierung eines Patienten stellt einen Eingriff in dessen Grundrecht auf Freiheit der Person dar. Aufgrund ihrer besonderen Eingriffsintensität ist die nicht nur kurzfristige Fixierung sämtlicher Gliedmaßen auch im Rahmen eines bereits bestehenden Freiheitsentziehungsverhältnisses als eigenständige Freiheitsentziehung zu qualifizieren, die den Richtervorbehalt des Art. 104 II S. 1 GG abermals auslöst.

(Leitsatz der Redaktion)

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