Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Rechtsverfolgungskosten als Nachlassverbindlichkeit

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesfinanzhof, Beschluss v. 6.11.2019 – II R 29/16

Kosten eines Zivilprozesses, in dem ein Erbe vermeintliche zum Nachlass gehörende Ansprüche des Erblassers geltend gemacht hat, sind als Nachlassregelungskosten gemäß § 10 V Nr. 3 S. 1 ErbStG abzugsfähig. § 10 VI S. 1 ErbStG steht dem Abzug nicht entgegen.

 Anm. d. Red.: Die Entscheidung erscheint demnächst in der FamRZ.

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