Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Rechtspflegerzuständigkeit im Erbscheinsverfahren

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 13.5.2026 – IV ZB 26/25

Der Rechtspfleger bleibt für die Entscheidung über einen Antrag auf Erlass eines Erbscheins funktionell zuständig, wenn nur er sich an der beantragten Entscheidung gehindert sieht, ohne dass von dritter Seite Einwände erhoben werden.

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