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Rechtsmittel gegen Wiedereinsetzung

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 1.3.2017 – XII ZB 448/16

Bei gesonderter Entscheidung über das Wiedereinsetzungsgesuch muss diese mit dem statthaften Rechtsmittel angegriffen werden, weil andernfalls die Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag rechtskräftig und für die Entscheidung über die Verwerfung des Rechtsmittels bindend wird (im Anschluss an BGH, Beschluss v. 8.1.2016 – I ZB 41/15 -, NJW-RR 2016, 507 = FamRZ 2016, 716 [LS.]).

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2017, Heft 10.

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