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Rechtshängigkeit eines Scheidungsverfahrens im Ausland

- Entscheidungen Leitsätze

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss v. 11.7.2023 – II-9 UF 219/21

  1. Die Rechtshängigkeit eines in der Schweiz betriebenen Scheidungsverfahrens ist zu beachten, auch wenn diese nach Schweizer Recht bereits mit Einreichung des Scheidungsbegehrens bei Gericht eintritt.
  2. Der Wechsel von einer Scheidung auf Klage eines Ehegatten zu einer Scheidung auf gemeinsames Begehren lässt die einmal begründete Rechtshängigkeit unverändert fortbestehen.
  3. Die frühere Rechtshängigkeit in der Schweiz wäre nur dann unbeachtlich, wenn dem inländischen Antragsteller durch die Anwendung der Schweizer lex fori ein unzumutbarer Nachteil drohen würde.

(Leitsätze der Redaktion)

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