- Entscheidungen Leitsätze
Bundesgerichtshof, Urteil v. 20.11.2024 – 2 StR 54/24
- Verurteilung eines Familienrichters wegen Rechtsbeugung im Zusammenhang mit dem Erlass von auf § 1666 I, IV BGB gestützten familiengerichtlichen Auflagen, nach denen Schulen untersagt wird, gegenüber sämtlichen Schülern dieser Schulen das Tragen von Gesichtsmasken, das Einhalten von Mindestabständen oder die Teilnahme an Schnelltests zur Feststellung des Corona-Virus bei Teilnahme am Präsenzunterricht vorzuschreiben.
- Der Tatbestand der Rechtsbeugung wird durch einen Familienrichter erfüllt, wenn er unter bewusster Missachtung von Verfahrensvorschriften – teilweise verschleiert, von vornherein zielgerichtet und interessengeleitet – ein familiengerichtliches Kindesschutzverfahren initiiert, voreingenommen führt und mit dem Erlass einer einstweiligen Anordnung seiner von Anfang an vorgefassten Auffassung mittels der ihm übertragenen Funktion Geltung verschafft.
(Leitsätze der Redaktion)
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2025, Heft 8, m. Anm. d. Red.