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Rechtsbeschwerde und Vertreterbestellung in betreuungsgerichtlichen Zuweisungssachen

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 13.8.2025 – XII ZB 285/25

  1. Gegen Entscheidungen des Beschwerdegerichts in betreuungsgerichtlichen Zuweisungssachen, welche die Bestellung eines Vertreters nach § 15 I Nr. 4 SGBX in einem sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren betreffen, findet eine zulassungsfreie Rechtsbeschwerde gemäß § 15 IV SGBX i.V. mit § 70 III S. 1 Nr. 1 FamFG statt (Abgrenzung zu Senatsbeschluss v. 19.9.2018 - XII ZB 427/17 -, FamRZ 2018, 1935 {FamRZ-digital | }).
  2. Für den Beteiligten eines sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens, der infolge einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung in diesem Verfahren nicht sachgerecht handeln kann, darf ohne dessen Einwilligung kein Vertreter nach § 15 I Nr. 4 SGBX bestellt werden, wenn der Beteiligte hinsichtlich der Vertreterbestellung über einen freien Willen verfügt.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird demnächst veröffentlicht in FamRZ 2025, m. Anm. Georg Dodegge.

 

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