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Rechtsbehelf gegen Nichtgewährung von Akteneinsicht in Betreuungsakten

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 17.6.2026 – IV AR(VZ) 20/25

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG ist der statthafte Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts nach § 13 II und VII FamFG über die Nichtgewährung von Einsicht in die Akten eines laufenden Betreuungsverfahrens für einen am Verfahren nicht beteiligten Dritten (Fortführung Senatsbeschluss v. 15.11.2023 - IV ZB 6/23 -, FamRZ 2024, 453 {FamRZ-digital | } = ZEV 2024, 188 Rz. 13 ff.).

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird demnächst in der FamRZ veröffentlicht. Vorinstanz: BayObLG, FamRZ 2025, 1924 {FamRZ-digital | }.

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