- Entscheidungen Leitsätze
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss v. 24.8.2021 – 25 NE 21.2164
- Bei summarischer Prüfung werden die betroffenen Schüler weder durch die als Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterreicht angeordnete Maskenpflicht noch durch die Testobliegenheit in ihren Rechten verletzt.
- Beide Maßnahmen sind unter den derzeit gegebenen Bedingungen in der konkret vorgesehenen Form von einer ordnungsgemäßen Rechtsgrundlage (§ 32 I i. V. mit §§ 28 I S. 1, 28a I Nr. 2 bzw. 16 IfSG) gedeckte, geeignete, erforderliche und angemessene Mittel zur Eindämmung von Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus und auch im Übrigen voraussichtlich rechtmäßig.
(Leitsätze der Redaktion)
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2021, Heft 21.