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Rechtmäßigkeit der Masken-und Testpflicht in Schulen

- Entscheidungen Leitsätze

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss v. 24.8.2021 – 25 NE 21.2164

  1. Bei summarischer Prüfung werden die betroffenen Schüler weder durch die als Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterreicht angeordnete Maskenpflicht noch durch die Testobliegenheit in ihren Rechten verletzt.
  2. Beide Maßnahmen sind unter den derzeit gegebenen Bedingungen in der konkret vorgesehenen Form von einer ordnungsgemäßen Rechtsgrundlage (§ 32 I i. V. mit §§ 28 I S. 1, 28a I Nr. 2 bzw. 16 IfSG) gedeckte, geeignete, erforderliche und angemessene Mittel zur Eindämmung von Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus und auch im Übrigen voraussichtlich rechtmäßig.

(Leitsätze der Redaktion)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2021, Heft 21.

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