- Entscheidungen Leitsätze
Bundesgerichtshof, Urteil v. 5.6.2024 – VIII ZR 150/23
Bezieht ein Wohnraummieter Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach Maßgabe des SGBII, geht ein auf Rückerstattung überzahlter Miete gerichteter Bereicherungsanspruch gegen den Vermieter unter den Voraussetzungen des § 33 I S. 1 SGBII auf den Sozialleistungsträger über.