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Rückzahlung überzahlter Betreuervergütung (Bank-Betriebswirtin)

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 13.11.2019 – XII ZB 106/19

  1. Einer Rückforderung überzahlter Betreuervergütung kann der Vertrauensgrundsatz entgegenstehen, wenn eine Abwägung ergibt, dass dem Vertrauen des Berufsbetreuers auf die Beständigkeit der eingetretenen Vermögenslage gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung einer dem Gesetz entsprechenden Vermögenslage der Vorrang einzuräumen ist (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 25.11.2015 – XII ZB 261/13 -, FamRZ 2016, 293 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}).
  2. Die in § 20 I GNotKG zum Ausdruck kommende Wertung, wonach das Kosteninteresse der Staatskasse zurücktreten kann, wenn es von der zuständigen Stelle nicht innerhalb angemessener Frist verfolgt wird und sich das Gegenüber auf die getroffene Regelung gutgläubig eingerichtet hat, kann bei der Beurteilung des schutzwürdigen Vertrauens des Betreuers in die Beständigkeit seiner Vermögenslage berücksichtigt werden (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 25.11.2015 - XII ZB 261/13 -, FamRZ 2016, 293).

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2020, Heft 6, m. Anm. Fröschle.

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