Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Rücksichtnahme auf die Erwerbstätigkeit der Eltern bei der Umgangsregelung

- Entscheidungen Leitsätze

Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss v. 7.7.2022 – 13 UF 203/22

  1. Zweck des Umgangs ist es nicht, dem betreuenden Elternteil die Aufnahme oder Ausweitung einer Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. Vielmehr hat der betreuende Elternteil Umfang und zeitliche Lage seiner Erwerbstätigkeit an dem Betreuungsbedürfnis des Kindes auszurichten. Damit einhergehende wirtschaftliche Folgen sind ggf. unterhaltsrechtlich auszugleichen.
  2. Anderes kann gelten, wenn sich der Umgangsberechtigte hinsichtlich der von ihm beanspruchten Umgangszeiten im Hinblick auf die zeitliche Lage der Erwerbstätigkeit des betreuenden Elternteils treuwidrig verhält.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2023, Heft 4, m. Anm. Alexander Witt.

Zurück