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Rückgabe eines Kleinkindes bei gemeinsamer Sorge

- Entscheidungen Leitsätze

EuGH, Urteil v. 2.8.2021 - Rs. C-262/21 PPU

Art. 2 Nr. 11 Brüssel IIa-VO ist dahin auszulegen, dass kein widerrechtliches Verbringen oder widerrechtliches Zurückhalten im Sinne dieser Bestimmung vorliegen kann, wenn sich ein Elternteil ohne Zustimmung des anderen Elternteils in Befolgung einer von einem Mitgliedstaat auf der Grundlage der Dublin III-VO getroffenen Überstellungsentscheidung dazu veranlasst sieht, sein Kind aus diesem Staat, in dem sich der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes befand, in einen anderen Mitgliedstaat zu bringen und im letztgenannten Mitgliedstaat zu bleiben, nachdem die Überstellungsentscheidung für nichtig erklärt wurde, ohne dass die Behörden des erstgenannten Mitgliedstaats beschlossen hätten, die überstellten Personen wieder aufzunehmen oder ihnen den Aufenthalt zu gestatten.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2021, Heft 18, m. Anm. Schulz.

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