- Entscheidungen Leitsätze
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss v. 27.2.2026 – II-12 UF 163/24
- Ein Ehegatte kann Gegenstände, die er in die Gütergemeinschaft eingebracht hat oder später durch Erbfolge erworben hat, übernehmen. Dies kann zur Folge habe, dass der andere Ehegatte zur (Rück-)Übertragung des Eigentums an einem eingebrachten Grundstück verpflichtet werden kann.
- Die Rückübertragung kann isoliert vor Rechtskraft der Scheidung begehrt werden; eine Auseinandersetzung des gesamten Gemeinschaftsvermögens ist dafür nicht erforderlich.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird demnächst in der FamRZ veröffentlicht, m. Anm. Mallory Völker und Tilman Sutor.