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Rückübertragung eines Grundstücks aus Gütergemeinschaft

- Entscheidungen Leitsätze

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss v. 27.2.2026 – II-12 UF 163/24

  1. Ein Ehegatte kann Gegenstände, die er in die Gütergemeinschaft eingebracht hat oder später durch Erbfolge erworben hat, übernehmen. Dies kann zur Folge habe, dass der andere Ehegatte zur (Rück-)Übertragung des Eigentums an einem eingebrachten Grundstück verpflichtet werden kann.
  2. Die Rückübertragung kann isoliert vor Rechtskraft der Scheidung begehrt werden; eine Auseinandersetzung des gesamten Gemeinschaftsvermögens ist dafür nicht erforderlich.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird demnächst in der FamRZ veröffentlicht, m. Anm. Mallory Völker und Tilman Sutor.

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