Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Prüfung des Sorgerechtsentzugs bei von den Eltern verursachtem Schütteltrauma

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 20.11.2024 – 1 BvR 1404/24

  1. Je gewichtiger der zu erwartende Schaden für das Kind oder je weitreichender mit einer Beeinträchtigung des Kindeswohls zu rechnen ist, desto geringere Anforderungen müssen an den Grad der Wahrscheinlichkeit gestellt werden, mit der auf eine drohende oder erfolgte Verletzung geschlossen werden kann und desto weniger belastbar muss die Tatsachengrundlage sein, von der auf die Gefährdung des Kindeswohls geschlossen wird.
  2. Es bedarf einer eingehenden Begründung, wenn das Gericht der Einschätzung der Sachverständigen oder der beteiligten Fachkräfte (insbesondere Verfahrensbeistand, Jugendamt, Familienhilfe, Vormund) nicht folgt, es liege eine die Trennung von Kind und Eltern gebietende Kindeswohlgefährdung vor.
  3. Bei Anhaltspunkten für in der Vergangenheit dem Kind durch seine Eltern zugefügte Misshandlungen muss ein hohes Maß an Prognosesicherheit dafür bestehen, dass zukünftig solche Schäden nicht erneut eintreten werden.
  4. Das Familiengericht muss nicht selbst die Dauer des Aufenthalts der Familie in der Eltern-Kind-Einrichtung und die konkreten Bedingungen für einen späteren Wechsel der Familie in eigenen Wohnraum festlegen. Diese Prüfung obliegt nach der fachrechtlichen Kompetenzzuweisung vorrangig dem Jugendamt.

(Leitsätze der Redaktion)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2025, Heft 4, m. Anm. Petra Volke. Vorinstanz: OLG Braunschweig, FamRZ 2024, 1702 [LSe] {FamRZ-digital | }.

Zurück