- Entscheidungen Leitsätze
Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 9.4.2025 – 1 BvR 1618/24
- Bei der Feststellung des gewöhnlichen Aufenthalts eines Kindes können bei der Prüfung der internationalen Zuständigkeit neben dem Zeitmoment als weitere Kriterien die familiäre und soziale Integration des Kindes der nachhaltige und nachvollziehbare Kindeswille herangezogen werden.
- Eine Anhörung des Kindes kann entbehrlich sein, wenn eine Beschwerde wegen des Entfallens internationaler Zuständigkeit zurückgewiesen wird, weil das Beschwerdegericht in diesem Fall keine eigene Sachentscheidung trifft (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2023, 1809, m. Anm. Gottwald {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}).
- Zur Frage, ob eine auf § 50 I S. 2 FamFG oder § 64 III FamFG einstweilige Anordnung außer Kraft tritt, wenn das Hauptsacheverfahren wegen Entfallens der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte beendet wird.
- Zum Außerkrafttreten von gemäß Art. 11 KSÜ getroffenen Eilmaßnahmen, wenn zuvor oder danach aufgrund desselben Sachverhalts im Vertragsstaat des gewöhnlichen Aufenthalts ergangen ist.
(Leitsätze der Redaktion)
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird demnächst in der FamRZ veröffentlicht m. Anm. Jörg Michael Dimmler.